Eine ERGO-Versicherung kündigen Sie schriftlich in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Verträgen einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit – bei der Kfz-Versicherung also in der Regel bis zum 30. November für das Jahresende. Daneben gibt es Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall. Senden Sie Ihre Kündigung an ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf, oder per E-Mail an service@ergo.de, und lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.
Wer bei ERGO kündigen möchte, stößt schnell auf ein Problem: Die Fristen und Formalitäten unterscheiden sich je nach Versicherungssparte teilweise erheblich. Eine Kfz-Versicherung tickt anders als eine Lebensversicherung, und eine Hausratpolice folgt wieder eigenen Regeln. Wer die falsche Frist erwischt, sitzt im schlimmsten Fall ein weiteres Jahr im ungewollten Vertrag fest. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre ERGO-Versicherung sauber und fristgerecht kündigen – egal ob es sich um die Kfz-Police, die Hausratversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Lebensversicherung handelt.
Warum überhaupt kündigen? Die häufigsten Gründe im Überblick
Bevor es um das “Wie” geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf das “Warum”. In der Beratungspraxis tauchen bei ERGO-Kunden immer wieder dieselben Kündigungsanlässe auf:
- Der Beitrag wurde erhöht – häufig bei Kfz-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, weil sich Schadenquote, Alter oder Gesundheitszustand ändern.
- Ein günstigerer oder besserer Tarif wurde bei der Konkurrenz gefunden, etwa über einen Vergleichsrechner oder eine unabhängige Beratung.
- Lebensumstände haben sich verändert – Umzug, Jobwechsel, Fahrzeugverkauf, Scheidung oder der Wegfall des Versicherungsbedarfs.
- Unzufriedenheit mit dem Service, etwa bei der Schadensregulierung, die von Kunden gelegentlich als zäh empfunden wird.
- Zusammenlegung von Verträgen, weil ein Partner oder Familienmitglied bereits vergleichbaren Schutz über eine andere Gesellschaft hat.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Grund berechtigt automatisch zu einer sofortigen Kündigung. Für die meisten dieser Situationen gilt die ordentliche Kündigungsfrist – nur wenige Anlässe, wie eine Beitragserhöhung, öffnen ein echtes Sonderkündigungsrecht.
Ordentliche Kündigung: Diese Fristen gelten bei ERGO
Die ordentliche Kündigung ist der Standardweg, um sich von einer Versicherung zu trennen. Sie greift immer dann, wenn kein besonderer Anlass wie eine Beitragserhöhung vorliegt. Nach deutschem Versicherungsvertragsrecht (VVG) gilt für die meisten Sachversicherungen eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihr Vertrag jährlich zum 31.12. verlängert wird, muss Ihre Kündigung spätestens am 30.11. bei ERGO eingegangen sein – nicht erst abgeschickt, sondern tatsächlich angekommen. Das ist ein Punkt, an dem viele Versicherte scheitern: Wer die Kündigung erst am letzten Tag der Frist in den Briefkasten wirft, ist in der Regel zu spät dran.
Die genauen Fristen unterscheiden sich jedoch je nach Vertragsart und individuellem Tarif. Maßgeblich ist immer das, was im Versicherungsschein und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres konkreten Vertrags steht.
Kündigungsfristen im Überblick (typische Werte)
| Versicherungsart | Übliche Kündigungsfrist | Kündigungstermin | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Kfz-Versicherung | 1 Monat | zum Vertragsende (meist 31.12.) | Frist endet meist am 30.11. |
| Hausratversicherung | 3 Monate | zum Ende der Vertragslaufzeit | Laufzeiten oft 1–3 Jahre |
| Haftpflichtversicherung | 3 Monate | zum Ende der Vertragslaufzeit | Mehrjahresverträge häufig |
| Rechtsschutzversicherung | 3 Monate | zum Ende der Vertragslaufzeit | Wartezeiten bei Neuabschluss beachten |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | i. d. R. jederzeit möglich | zum nächsten Monatsersten | Kündigung meist nachteilig, Beratung sinnvoll |
| Kapitallebens-/Rentenversicherung | jederzeit kündbar | zum gewünschten Zeitpunkt | Rückkaufswert kann deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen |
| Private Krankenversicherung (Vollversicherung) | 3 Monate | zum Ende des Versicherungsjahres | Rückkehr in GKV oft nur eingeschränkt möglich |
| Unfallversicherung | i. d. R. zum Vertragsablauf | laut Vertragsunterlagen | Bei ERGO Direkt teils Kündigung zum Monatsersten ohne Frist |
Hinweis: Diese Werte sind typische Richtwerte aus der Praxis und den Versicherungsbedingungen. Die exakte Frist Ihres Vertrags kann abweichen und steht immer verbindlich im Versicherungsschein bzw. in den AVB. Prüfen Sie diese vor jeder Kündigung.
Ein Beispiel aus der Beratung: Ein Kunde mit Kfz-Versicherung bei ERGO wollte im Dezember zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Er hatte übersehen, dass sein Vertrag bereits am 30. November hätte gekündigt werden müssen – die Frist war verstrichen, der Vertrag verlängerte sich automatisch um ein weiteres Jahr. Erst über das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung im Folgejahr konnte er tatsächlich wechseln.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie ERGO vorzeitig verlassen können
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Situationen, in denen Sie unabhängig von der regulären Frist kündigen dürfen. Das nennt man Sonderkündigungsrecht.
1. Beitragserhöhung
Erhöht ERGO den Beitrag, ohne dass sich gleichzeitig der Leistungsumfang verbessert, dürfen Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen. Diese Regel gilt besonders häufig bei Kfz-, Kranken- und Hausratversicherungen und ist einer der praktisch wichtigsten Hebel, um aus einem Vertrag herauszukommen, ohne die reguläre Frist abwarten zu müssen.
2. Schadensfall (nur Kfz-Versicherung)
Nach einem regulierten Schaden in der Kfz-Versicherung steht sowohl Ihnen als auch ERGO ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Regulierung oder Ablehnung der Schadensmeldung. Dieses Recht wird von Versicherern gelegentlich selbst genutzt, wenn ein Kunde als “Risikofall” eingestuft wird – umgekehrt können auch Sie diesen Zeitpunkt nutzen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
3. Risikowegfall
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, ziehen Sie um oder fällt der versicherte Gegenstand anderweitig weg, endet meist auch das versicherte Interesse. Bei Fahrzeugverkauf beispielsweise geht die Kfz-Versicherung automatisch auf den neuen Halter über, kann von Ihnen aber gesondert gekündigt werden.
4. Widerrufsrecht bei Neuverträgen
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss können Sie fast jede neu abgeschlossene Versicherung ohne Angabe von Gründen widerrufen – das ist streng genommen keine Kündigung, sondern ein Widerruf, führt aber zum gleichen Ergebnis: Der Vertrag gilt als nie geschlossen.
5. Tod des Versicherungsnehmers
Verstirbt der Versicherungsnehmer, können Erben viele Verträge außerordentlich kündigen. ERGO verlangt hierfür in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde.
So kündigen Sie ERGO Schritt für Schritt
Die Kündigung selbst ist kein Hexenwerk, wenn Sie strukturiert vorgehen. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
- Vertragsunterlagen heraussuchen. Versicherungsnummer, Vertragsbeginn und die genaue Kündigungsfrist finden Sie im Versicherungsschein oder im ERGO Kundenportal.
- Kündigungsart bestimmen. Prüfen Sie, ob eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ausreicht oder ob ein Sonderkündigungsrecht (z. B. wegen Beitragserhöhung) vorliegt.
- Kündigung schriftlich formulieren. Textform genügt – also Brief, Fax oder E-Mail. Eine telefonische Kündigung reicht bei ERGO grundsätzlich nicht aus und sollte immer schriftlich nachgereicht werden.
- Kündigung fristgerecht versenden. Am sichersten per Einschreiben mit Rückschein oder als E-Mail mit Lesebestätigung, damit der Zugang nachweisbar ist.
- Bestätigung einfordern. ERGO versendet üblicherweise innerhalb weniger Tage bis einer Woche eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Erhalten Sie nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung, fragen Sie aktiv nach.
- Anschlussversicherung sicherstellen. Besonders bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht darf zwischen Kündigung und Neuvertrag keine Deckungslücke entstehen.
- Rückerstattung prüfen. Bei vorzeitiger Kündigung mit bereits vorausgezahltem Beitrag steht Ihnen häufig eine anteilige Rückerstattung zu.
Kontaktdaten für die Kündigung
| Kontaktweg | Angabe |
|---|---|
| Postadresse | ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf |
| service@ergo.de | |
| Kundenservice-Hotline | 0800 3746-000 (kostenfrei) |
| Online | Kündigungsformular im ERGO Kundenportal |
Hinweis: Manche Sparten (z. B. Rechtsschutz, Unfallversicherung) haben eigene Durchwahlen. Prüfen Sie die genaue Zuständigkeit in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der ERGO-Website, bevor Sie Ihr Schreiben versenden.
Kündigungsschreiben: Diese Angaben dürfen nicht fehlen
Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben muss nicht kompliziert sein, sollte aber vollständig sein. Damit Ihre Kündigung nicht wegen fehlender Angaben zurückgewiesen wird, gehören folgende Punkte hinein:
- Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
- Versicherungsnummer (steht oben rechts auf Schreiben von ERGO, im Versicherungsschein oder im Verwendungszweck der Beitragsabbuchung)
- Art der Versicherung (z. B. Kfz-Haftpflicht, Hausrat, BU)
- Eindeutige Formulierung: “Hiermit kündige ich meinen Vertrag … zum nächstmöglichen Zeitpunkt” oder mit konkretem Datum
- Bei Sonderkündigung: Bezug auf den Anlass (z. B. “aufgrund der Beitragserhöhung vom …”)
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins
- Datum und Unterschrift
Ein kurzer, sachlicher Ton reicht völlig aus. Lange Begründungen sind rechtlich nicht nötig – wichtig ist ausschließlich, dass die Kündigung eindeutig und fristgerecht bei ERGO ankommt.
Formulierungsbeispiel für Ihr Kündigungsschreiben
Sie müssen kein fertiges Muster von Dritten übernehmen – ein eigenes, klar strukturiertes Schreiben reicht völlig aus. Orientieren Sie sich an diesem Aufbau:
Absender: Vor- und Nachname, Straße, PLZ/Ort Empfänger: ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf Betreff: Kündigung des Versicherungsvertrags Nr. [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag fristgerecht zum [Datum bzw. “nächstmöglichen Termin”]. Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungstermin schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift, Datum]
Bei einer Sonderkündigung ergänzen Sie einen Satz wie: “Von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung zum [Datum] mache ich hiermit fristgerecht Gebrauch.” Damit ist für ERGO sofort erkennbar, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie kündigen, und die Bearbeitung läuft in der Regel schneller.
Eigenständig kündigen oder einen Kündigungsservice nutzen?
Neben dem klassischen Eigenschreiben bieten mittlerweile diverse Online-Portale einen automatisierten Kündigungsversand an. Für einen einzelnen, unkomplizierten Vertrag lohnt sich das selten – ein selbst formuliertes Schreiben per Einschreiben ist genauso wirksam und kostet nichts. Sinnvoll werden solche Dienste eher, wenn mehrere Verträge gleichzeitig beendet werden müssen, etwa im Rahmen eines Umzugs oder eines Erbfalls, und Sie sich die Recherche der einzelnen Fristen und Adressen sparen möchten. Prüfen Sie in diesem Fall vorab, ob ein solcher Dienst tatsächlich in Ihrem Namen und mit korrekter Vollmacht handelt.
Vor- und Nachteile einer Kündigung
Eine Kündigung ist nicht automatisch die beste Lösung. Gerade bei langlaufenden Verträgen wie Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich ein zweiter Blick.
Vorteile einer Kündigung:
- Sie können zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter wechseln.
- Unnötige oder doppelte Absicherungen fallen weg.
- Bei unzufriedenstellendem Service verschaffen Sie sich einen Neuanfang.
Nachteile einer Kündigung:
- Bei Lebens- und Rentenversicherungen liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, besonders in den ersten Vertragsjahren.
- Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlieren Sie unter Umständen günstige Altersfaktoren und müssen sich beim Neuabschluss erneut gesundheitlich prüfen lassen – mit dem Risiko von Risikozuschlägen oder Ablehnung.
- Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung drohen Wartezeiten und der Verlust von Altersrückstellungen.
- Kurzfristige Deckungslücken sind möglich, wenn der Anschlussvertrag nicht rechtzeitig steht.
Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen weisen regelmäßig darauf hin, dass gerade bei Personenversicherungen wie BU oder privater Krankenversicherung ein Kündigungsschritt gut durchdacht sein sollte, weil der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Neuabschlusses über die künftigen Konditionen entscheidet.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht das: Eine Kundin mit einer seit zehn Jahren laufenden ERGO-Kapitallebensversicherung wollte kündigen, um in einen ETF-Sparplan umzuschichten. Nach Rücksprache mit einer unabhängigen Beratungsstelle stellte sich heraus, dass der Rückkaufswert zu diesem Zeitpunkt spürbar unter den eingezahlten Beiträgen lag, weil Abschluss- und Verwaltungskosten in den ersten Jahren überproportional verrechnet werden. Statt der vollständigen Kündigung entschied sie sich für eine Beitragsfreistellung: Der bestehende Vertrag läuft ohne weitere Einzahlungen mit reduzierter Ablaufleistung weiter, während sie parallel neu ansparen kann. Diese Zwischenlösung ist bei ERGO für viele Lebens- und Rentenversicherungen möglich und in der Wirkung oft günstiger als eine vollständige Kündigung.
Kündigung, Beitragsfreistellung oder Widerruf – was passt wann?
| Option | Wann sinnvoll | Auswirkung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | Vertrag wird nicht mehr benötigt, Frist ist erreichbar | Vertrag endet vollständig, ggf. Rückerstattung |
| Sonderkündigung | Beitragserhöhung, Schadensfall, Risikowegfall | Vorzeitiges Vertragsende ohne reguläre Frist |
| Widerruf | Vertrag wurde erst vor Kurzem (max. 14 Tage) abgeschlossen | Vertrag gilt als nicht geschlossen, bereits gezahlte Beiträge werden erstattet |
| Beitragsfreistellung | Lebens-/Rentenversicherung soll nicht enden, aber Beiträge sollen pausieren | Vertrag läuft mit reduzierter Leistung beitragsfrei weiter |
| Vertragsanpassung/Tarifwechsel | Leistung passt nicht mehr, Kündigung aber nachteilig (z. B. PKV, BU) | Bestehender Vertrag bleibt erhalten, Konditionen ändern sich |
Häufige Fehler bei der ERGO-Kündigung
Aus der Beratungspraxis lassen sich einige Stolperfallen immer wieder beobachten:
- Frist verpasst: Die Kündigung wird zwar rechtzeitig abgeschickt, kommt aber erst nach Fristablauf an. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
- Falsche Kündigungsart gewählt: Wer eine ordentliche Kündigung ausspricht, obwohl eigentlich ein Sonderkündigungsrecht greifen würde, verschenkt oft mehrere Monate.
- Fehlende Versicherungsnummer: Ohne eindeutige Zuordnung kann die Bearbeitung sich erheblich verzögern.
- Nur telefonisch gekündigt: Mündliche Kündigungen sind rechtlich riskant und werden von Versicherern häufig nicht anerkannt.
- Kündigung ohne Anschlussschutz: Vor allem bei der Kfz-Haftpflicht drohen empfindliche Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung, wenn zwischen zwei Verträgen eine Lücke entsteht.
- Kündigung bei laufendem Bonus-Malus-Vorteil unüberlegt ausgesprochen: Der Schadenfreiheitsrabatt sollte vor dem Wechsel exakt übertragen werden können.
Experten-Tipps für eine reibungslose Kündigung
- Vergleichsangebot vor der Kündigung einholen. Erst wenn der Anschlussvertrag steht, sollte die alte Police enden – idealerweise mit nahtlosem Übergang.
- Kündigungsfrist im Kalender markieren. Gerade bei Verträgen mit automatischer Verlängerung lohnt sich eine Erinnerung sechs bis acht Wochen vor dem Stichtag.
- Kündigungsbestätigung aufbewahren. Dieses Dokument ist Ihr Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
- Bei Unsicherheit unabhängigen Rat einholen. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Versicherungsfragen an, unabhängig vom Versicherer.
- Beitragserhöhungen genau prüfen. Nicht jede Erhöhung berechtigt zur Sonderkündigung – maßgeblich ist, ob sich gleichzeitig die Leistung verbessert hat.
- Bei Lebensversicherungen Alternativen zur Kündigung prüfen. Beitragsfreistellung oder ein Verkauf über den Zweitmarkt können wirtschaftlich sinnvoller sein als eine vollständige Kündigung.
Perspektiven: Wer kündigt aus welchem Grund?
Der Autofahrer: Für die meisten Kfz-Versicherten ist der Jahreswechsel der klassische Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel. Hier zählt vor allem, die Frist zum 30. November nicht zu verpassen und den Schadenfreiheitsrabatt korrekt zu übertragen.
Die Familie: Bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sind es häufig veränderte Lebensumstände – Umzug, Nachwuchs, neue Wertgegenstände –, die eine Anpassung oder einen Wechsel sinnvoll machen.
Der Selbstständige: Bei der Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung ist Vorsicht geboten. Ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter setzt eine erneute Gesundheitsprüfung voraus – eine Kündigung ohne Alternativvertrag kann hier existenzbedrohend sein.
Der Rentner oder Erbe: Im Todesfall eines Versicherungsnehmers müssen Angehörige häufig mehrere ERGO-Verträge gleichzeitig kündigen oder ummelden. Hier hilft ein zentrales Kontaktformular für Sterbefälle, das ERGO auf seiner Website bereitstellt.
Der PKV-Versicherte: Wer bei ERGO privat vollversichert ist, sollte vor einer Kündigung besonders sorgfältig planen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab einem bestimmten Alter oder Einkommen praktisch nicht mehr vorgesehen, und beim Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter gehen die angesparten Altersrückstellungen nur teilweise mit. Das Bundesgesundheitsministerium und die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, vor einer PKV-Kündigung unbedingt zu klären, ob und wie eine nahtlose Anschlussversicherung möglich ist, bevor der bestehende Vertrag beendet wird.
Der Mieter oder Vermieter: Bei Rechtsschutz- oder Wohngebäudeversicherungen lohnt sich vor der Kündigung ein Blick auf laufende Rechtsstreitigkeiten oder Schadensfälle, da diese die Kündigungsmöglichkeiten beeinflussen können.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach Eingang Ihrer Kündigung prüft ERGO den Sachverhalt und sendet üblicherweise eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende. Wurden Beiträge im Voraus gezahlt, erfolgt in der Regel eine anteilige Rückerstattung für den nicht mehr benötigten Zeitraum. Bei der Kfz-Versicherung erhalten Sie zusätzlich eine Bestätigung über den erreichten Schadenfreiheitsrabatt, den Sie für den neuen Vertrag benötigen.
Wichtig: Ein neuer Versicherer kann für Sie den Wechsel häufig komplett übernehmen, inklusive Kündigung beim Altversicherer – das ist besonders bei der Kfz-Versicherung üblich und reduziert das Risiko von Formfehlern erheblich.
Weitere Einblicke in das Versicherungswesen finden Sie unten: AXA Kündigung
Debeka Kündigung
HUK Coburg Kündigung
Häufige Fragen
1: Wie kann ich meine ERGO-Versicherung kündigen?
Schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer. Eine rein telefonische Kündigung wird in der Regel nicht anerkannt.
2: Welche Kündigungsfrist gilt bei ERGO?
Das hängt von der Versicherungsart ab. Bei der Kfz-Versicherung meist ein Monat zum Jahresende, bei vielen anderen Sparten oft drei Monate zum Vertragsende. Die genaue Frist steht im Versicherungsschein.
3: Kann ich bei ERGO sofort kündigen?
Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall in der Kfz-Versicherung oder innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss.
4: Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Der Vertrag verlängert sich in der Regel automatisch um einen weiteren Zeitraum, meist ein Jahr. Eine vorzeitige Kündigung ist dann nur noch über ein Sonderkündigungsrecht möglich.
5: Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ja, in vielen Fällen erhalten Sie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine anteilige Rückerstattung für den nicht mehr abgedeckten Zeitraum.
6: Kann ich eine ERGO-Lebensversicherung jederzeit kündigen?
Ja, das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Beachten Sie jedoch, dass der ausgezahlte Rückkaufswert häufig unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt, besonders in frühen Vertragsjahren.
7: Wie kündige ich ERGO bei einem Todesfall?
Angehörige senden in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde an ERGO. Viele Verträge können dann außerordentlich beendet oder auf Erben übertragen werden.
8: Was mache ich, wenn ERGO die Kündigung nicht bestätigt?
Setzen Sie eine angemessene Frist zur schriftlichen Bestätigung. Reagiert ERGO nicht, hilft der Versicherungsombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle weiter.
9: Muss ich meine Kündigung begründen?
Nein, bei einer ordentlichen Kündigung ist keine Begründung erforderlich. Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Anlass (z. B. Beitragserhöhung) klar benennen.
10: Wechselt ERGO automatisch, wenn ich einen neuen Vertrag abschließe?
Bei der Kfz-Versicherung übernehmen viele neue Anbieter die Kündigung des Altvertrags automatisch. Bei anderen Sparten sollten Sie die Kündigung in der Regel selbst vornehmen oder ausdrücklich beauftragen.
Fazit
Eine ERGO-Versicherung zu kündigen ist grundsätzlich unkompliziert – solange Sie Frist, Form und Zuständigkeit im Blick behalten. Der größte Fehler in der Praxis ist nicht die Kündigung selbst, sondern der falsche Zeitpunkt: zu spät abgeschickt, falsche Kündigungsart gewählt oder ohne Anschlussschutz gekündigt. Nehmen Sie sich deshalb vor dem Schreiben fünf Minuten Zeit, um Versicherungsnummer, Vertragsart und Frist aus Ihren Unterlagen herauszusuchen. Bei Sach- und Kfz-Versicherungen ist der Wechsel meist reine Formsache. Bei Personenversicherungen wie der Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung lohnt sich dagegen ein zweiter Blick oder eine unabhängige Beratung, bevor Sie unterschreiben – denn hier kann eine unüberlegte Kündigung teurer werden als der eigentliche Wechselgrund.
