Allianz Lebensversicherung kündigen: Kosten & Alternativen

Eine Allianz Lebensversicherung können Sie jederzeit formlos schriftlich kündigen, indem Sie ein Kündigungsschreiben mit Vertragsnummer und Unterschrift per Post oder über das Kundenportal MeineAllianz einreichen. Wichtig: Vor der Kündigung sollten Sie prüfen, ob sich stattdessen eine Beitragsfreistellung, ein Verkauf über den Zweitmarkt oder ein Widerspruch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr lohnt – denn bei einer klassischen Kündigung erhalten Sie meist nur den Rückkaufswert, der oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

Wer diesen Satz gerade googelt, steckt wahrscheinlich mitten in einer Entscheidung, die sich nicht leicht rückgängig machen lässt. Vielleicht ist das Geld knapp geworden, vielleicht haben Sie einen besseren Tarif gefunden, vielleicht fragen Sie sich einfach, ob sich der alte Vertrag aus den 2000er-Jahren überhaupt noch lohnt. Ich begleite seit Jahren Mandanten durch genau diese Frage – und die ehrliche Antwort lautet fast immer: Es kommt darauf an. Auf das Vertragsalter, den Tarif, Ihre aktuelle Lebenssituation und darauf, was Sie mit dem freiwerdenden Geld eigentlich vorhaben.

In diesem Artikel bekommen Sie keine pauschale Empfehlung, sondern das Handwerkszeug, um selbst eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wir gehen die Kündigung Schritt für Schritt durch, rechnen die finanziellen Folgen durch, zeigen Alternativen auf und decken die typischen Fehler auf, die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest immer wieder dokumentieren.

Allianz Lebensversicherung kündigen: Das Wichtigste im Überblick

Die Allianz ist einer der größten Lebensversicherer Deutschlands, entsprechend groß ist auch die Bandbreite an Verträgen, die im Laufe der Jahrzehnte verkauft wurden. Ob klassische Kapitallebensversicherung aus den 90ern mit Garantiezins von 4 Prozent, eine fondsgebundene Rentenversicherung aus den 2010ern oder eine reine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie – die Kündigungsmodalitäten unterscheiden sich im Kern kaum, die finanziellen Konsequenzen dagegen erheblich.

Grundsätzlich gilt: Ein Lebensversicherungsvertrag lässt sich in Deutschland jederzeit mit sofortiger Wirkung oder zu einem gewünschten Termin kündigen. Es gibt keine gesetzliche Mindestlaufzeit, die Sie zum Durchhalten zwingt. Anders als bei manchen Sachversicherungen ist auch keine Kündigungsfrist von mehreren Monaten einzuhalten – die Allianz muss den Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt beenden.

Was viele nicht wissen: Die Kündigung selbst ist unkompliziert, die eigentliche Herausforderung liegt in der Bewertung, ob sie überhaupt die richtige Entscheidung ist. Gerade bei älteren Verträgen mit hohem Garantiezins verschenken Versicherte durch eine vorschnelle Kündigung oft bares Geld.

Für wen dieser Artikel besonders relevant ist

  • Angestellte und Selbstständige, die ihre monatliche Belastung senken wollen
  • Familien, die eine Risikolebensversicherung durch eine günstigere ersetzen möchten
  • Rentennahe Personen, die prüfen, ob sich die Auszahlung zum Rentenbeginn lohnt
  • Erben, die einen übernommenen Vertrag nicht fortführen möchten
  • Vermieter und Kreditnehmer, bei denen die Lebensversicherung als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient

Welche Arten von Allianz-Lebensversicherungen gibt es – und warum das für die Kündigung wichtig ist

Bevor Sie zur Feder greifen, sollten Sie wissen, welchen Vertragstyp Sie überhaupt besitzen. Das steht auf Ihrer Police, meist direkt unter der Vertragsnummer.

Kapitallebensversicherung: Kombiniert Todesfallschutz mit einer garantierten Kapitalauszahlung zum Vertragsende. Ältere Verträge (vor 2000) haben oft einen Garantiezins von 3,5 bis 4 Prozent – Werte, die heute am Kapitalmarkt kaum noch erreichbar sind.

Private Rentenversicherung: Zahlt statt einer Einmalsumme eine monatliche Rente. Auch hier unterscheidet man klassische und fondsgebundene Varianten.

Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung: Die Beiträge fließen in Investmentfonds, es gibt in der Regel keine oder nur eine geringe Garantieverzinsung. Der Rückkaufswert schwankt hier stärker mit den Kapitalmärkten.

Risikolebensversicherung: Reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil. Hier gibt es im eigentlichen Sinn keinen “Rückkaufswert” – bei Kündigung verfällt der Vertrag einfach, ohne Auszahlung.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil sich die Frage “Lohnt sich die Kündigung?” bei einer Risikolebensversicherung völlig anders beantwortet als bei einer Kapitallebensversicherung mit hohem Garantiezins. Bei Letzterer sprechen erfahrene Berater oft von einem “Auslaufmodell, das man nicht leichtfertig aufgibt”.

Warum Versicherte ihre Allianz Lebensversicherung kündigen wollen

Aus meiner Beratungspraxis kristallisieren sich immer wieder dieselben Motive heraus:

  • Finanzielle Engpässe: Die monatliche Prämie passt nicht mehr ins Budget, etwa nach Jobverlust, Trennung oder gestiegenen Lebenshaltungskosten
  • Bessere Rendite anderswo: Der Eindruck, mit ETF-Sparplänen oder anderen Anlageformen mehr Rendite erzielen zu können
  • Unzufriedenheit mit der Verzinsung: Die laufende Verzinsung neuer und mancher älterer Verträge liegt spürbar unter früheren Versprechen
  • Vertragswechsel: Ein günstigerer Risikolebensversicherungstarif bei einem anderen Anbieter wurde gefunden
  • Wegfall des Absicherungsbedarfs: Die Kinder sind aus dem Haus, die Immobilie ist abbezahlt, der Ehepartner finanziell unabhängig
  • Auflösung nach Erbfall: Ein geerbter Vertrag passt nicht zur eigenen Finanzplanung

Nicht jeder dieser Gründe rechtfertigt automatisch eine vollständige Kündigung. Häufig gibt es mildere, finanziell klügere Wege zum gleichen Ziel – dazu gleich mehr.

Kosten und finanzielle Folgen: Was Sie bei der Kündigung tatsächlich bekommen

Das ist der Punkt, an dem viele Versicherte kalt erwischt werden. Bei der Kündigung erhalten Sie nicht die Summe der eingezahlten Beiträge zurück, sondern den sogenannten Rückkaufswert.

Wie sich der Rückkaufswert zusammensetzt

Der Rückkaufswert ergibt sich aus dem angesparten Deckungskapital abzüglich eines Stornoabzugs (auch Abschluss- und Vertriebskostenabzug genannt). Gerade in den ersten Vertragsjahren ist dieser Abzug erheblich, weil die Abschlusskosten des Versicherers auf die ersten Jahre verteilt (“gezillmert”) werden. Das bedeutet: Wer nach zwei oder drei Jahren kündigt, bekommt oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück – in manchen Fällen deutlich weniger als 50 Prozent.

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs muss der Mindestrückkaufswert allerdings bestimmte Untergrenzen einhalten, sodass ein völliger Totalverlust ausgeschlossen ist. Dennoch bleibt die Kündigung in frühen Jahren finanziell schmerzhaft.

Beispielrechnung aus der Praxis

Ein typischer Fall aus der Beratung: Ein Kunde zahlte über acht Jahre monatlich 100 Euro in eine Kapitallebensversicherung ein, insgesamt also 9.600 Euro. Der ausgewiesene Rückkaufswert lag bei rund 7.800 Euro. Nach Abzug der auf die Kapitalerträge entfallenden Steuer blieben ihm etwa 7.500 Euro. Das ist ein realer Verlust von über 2.000 Euro gegenüber den eingezahlten Beiträgen – ganz ohne jede Rendite.

Solche Zahlen variieren stark je nach Vertragslaufzeit, Tarifgeneration, Beitragshöhe und individuellem Vertrag. Eine pauschale Aussage wie “nach X Jahren lohnt sich die Kündigung immer” gibt es nicht – die konkrete Zahl steht ausschließlich in Ihrer persönlichen Rückkaufswert-Mitteilung, die Sie bei der Allianz anfordern können.

Übersichtstabelle: Kündigung im Vergleich zu Alternativen

OptionFinanzielle AuswirkungVersicherungsschutzWann sinnvoll
Vollständige KündigungAuszahlung des Rückkaufswerts, oft unter den eingezahlten Beiträgen, besonders in frühen JahrenErlischt komplettAkuter Geldbedarf, Vertrag ohne Wert für die eigene Zukunft
BeitragsfreistellungKeine Auszahlung, aber keine weiteren Beiträge nötig, Vertrag läuft mit reduzierter Leistung weiterBleibt in reduzierter Form bestehenVorübergehende finanzielle Engpässe, Wunsch auf spätere Wiederaufnahme
Verkauf am ZweitmarktMeist höherer Erlös als der Rückkaufswert der AllianzErlischt für den VerkäuferÄltere Kapitallebensversicherungen mit hohem Rückkaufswert
Widerspruch (Policenwiderruf)Bei erfolgreichem Widerspruch ggf. höhere Rückerstattung inkl. NutzungsersatzErlischt rückwirkendVerdacht auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss
Teilkündigung / ReduzierungTeilweise Auszahlung, reduzierte BeiträgeBleibt anteilig bestehenWenn nur ein Teil des Beitrags eingespart werden muss
BeleihungAuszahlung eines Darlehens gegen den Vertrag als SicherheitBleibt vollständig bestehenKurzfristiger Liquiditätsbedarf ohne Vertragsverlust

Hinweis: Die tatsächlichen Beträge hängen immer vom individuellen Tarif, Vertragsalter, Garantiezins und den persönlichen Vertragsdaten ab. Fordern Sie für eine belastbare Entscheidung immer eine aktuelle Rückkaufswert-Mitteilung bei der Allianz an.

Alternativen zur Kündigung: Was viele Versicherte übersehen

Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Blick auf Alternativen. Die Verbraucherzentrale weist regelmäßig darauf hin, dass eine Kündigung häufig die finanziell ungünstigste Option ist.

Beitragsfreistellung

Statt den Vertrag zu beenden, können Sie ihn beitragsfrei stellen. Sie zahlen dann keine weiteren Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber mit einer reduzierten Versicherungssumme weiter. Das eingezahlte Kapital bleibt im Vertrag investiert und profitiert weiter von der vereinbarten Verzinsung. Später können Sie oft zu den ursprünglichen Konditionen wieder in die reguläre Beitragszahlung zurückkehren.

Verkauf über den Zweitmarkt

Für klassische Kapitallebensversicherungen mit ordentlichem Rückkaufswert gibt es spezialisierte Ankäufer, die Policen aufkaufen. Der Erlös liegt hier häufig über dem, was die Allianz selbst als Rückkaufswert zahlt, weil diese Anbieter den Vertrag weiterführen und von der Restlaufzeit profitieren. Wichtig: Seriosität prüfen, Vergleichsangebote einholen, und die Konditionen genau lesen.

Widerspruch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Bei Verträgen, die zwischen etwa 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, war die Widerrufsbelehrung in vielen Fällen fehlerhaft. In solchen Fällen kann unter Umständen auch heute noch ein sogenannter “Policenwiderruf” möglich sein, der zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags führt – inklusive Nutzungsersatz auf die eingezahlten Beiträge. Das ist rechtlich komplex und im Einzelfall zu prüfen, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung oder über spezialisierte Verbraucherportale.

Beleihung des Vertrags

Manche Tarife erlauben es, den Vertrag als Sicherheit für ein Policendarlehen zu nutzen. Sie erhalten dann einen Kredit, ohne den Vertrag zu kündigen – dieser läuft im Hintergrund weiter.

Teilkündigung

Bei manchen Tarifen ist eine teilweise Kündigung möglich: Ein Teil des Rückkaufswerts wird ausgezahlt, der Rest des Vertrags bleibt mit reduzierter Beitragshöhe bestehen. Das kann ein guter Mittelweg sein, wenn Sie kurzfristig Geld brauchen, den Vertrag aber nicht komplett aufgeben wollen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kündigen Sie Ihre Allianz Lebensversicherung richtig

Wenn Sie nach Abwägung aller Alternativen zu dem Schluss kommen, dass die Kündigung die richtige Entscheidung ist, gehen Sie am besten so vor:

Schritt 1: Vertragsunterlagen zusammensuchen Suchen Sie Police, Versicherungsscheinnummer und alle Nachträge heraus. Ohne die genaue Vertragsnummer verzögert sich die Bearbeitung erheblich.

Schritt 2: Rückkaufswert anfordern Rufen Sie bei der Allianz an, nutzen Sie das Kundenportal “MeineAllianz” oder schreiben Sie eine formlose Anfrage, um die aktuelle Rückkaufswert-Mitteilung zu erhalten. Erst mit dieser Zahl lässt sich seriös entscheiden.

Schritt 3: Alternativen final abwägen Vergleichen Sie den Rückkaufswert mit einem möglichen Zweitmarkt-Angebot und prüfen Sie, ob eine Beitragsfreistellung nicht die bessere Lösung wäre.

Schritt 4: Kündigungsschreiben verfassen Ein Kündigungsschreiben muss enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
  • Die Versicherungsscheinnummer
  • Die eindeutige Aussage, dass Sie den Vertrag kündigen (“Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag Nr. … zum nächstmöglichen Termin”)
  • Ihre Kontoverbindung für die Auszahlung
  • Datum und Unterschrift

Schritt 5: Versand per Einschreiben oder Portal Schicken Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Zugang nachweisen können. Alternativ bietet die Allianz die Kündigung über das Kundenportal oder teilweise über den persönlichen Berater an.

Schritt 6: Bestätigung abwarten und prüfen Die Allianz sendet eine Kündigungsbestätigung mit der Höhe der Auszahlung. Prüfen Sie diese sorgfältig – insbesondere den Auszahlungstermin und eventuelle Steuerabzüge.

Schritt 7: Auszahlung kontrollieren Kontrollieren Sie den Geldeingang und gleichen Sie ihn mit der Bestätigung ab. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich zunächst schriftlich an die Allianz, im Streitfall an den Versicherungsombudsmann.

Häufige Fehler beim Kündigen der Lebensversicherung

Aus unzähligen Beratungsgesprächen lassen sich diese wiederkehrenden Fehler ableiten:

  • Kündigung ohne Kenntnis des Rückkaufswerts: Manche kündigen “blind”, ohne vorher die konkrete Auszahlungssumme zu kennen, und sind dann enttäuscht.
  • Ignorieren der Steuerpflicht: Erträge aus älteren Verträgen (Abschluss vor 2005, Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr) können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein – bei vorzeitiger Kündigung entfällt dieser Vorteil häufig, und die Erträge werden voll versteuert.
  • Kündigung eines Vertrags mit hohem Garantiezins: Wer einen Vertrag aus den 90ern mit 4 Prozent Garantieverzinsung kündigt, gibt eine Verzinsung auf, die am heutigen Kapitalmarkt kaum reproduzierbar ist.
  • Fehlende Prüfung des Widerspruchsrechts: Gerade bei älteren Verträgen wird oft übersehen, dass ein Policenwiderruf finanziell attraktiver sein könnte als eine normale Kündigung.
  • Kündigung ohne Ersatzabsicherung: Bei Risikolebensversicherungen wird manchmal zuerst gekündigt und erst danach nach einem neuen Vertrag gesucht – mit dem Risiko, dass sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat und ein neuer Vertrag teurer wird oder Ausschlüsse enthält.
  • Fehlende schriftliche Nachweise: Wer nur telefonisch kündigt, hat im Streitfall keinen Nachweis. Schriftform per Einschreiben ist dringend zu empfehlen.

Experten-Tipps aus der Beratungspraxis

Tipp 1: Rückkaufswert und Alternativangebot parallel einholen. Fordern Sie gleichzeitig den Rückkaufswert bei der Allianz und ein unverbindliches Angebot bei einem seriösen Zweitmarkt-Anbieter an. Die Differenz kann überraschend groß ausfallen.

Tipp 2: Bei Risikolebensversicherungen niemals zuerst kündigen. Sichern Sie sich zunächst einen neuen Vertrag, lassen Sie ihn policieren, und kündigen Sie erst danach den alten. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke.

Tipp 3: Steuerliche Beratung einholen. Bei älteren Verträgen mit möglicher Steuerbegünstigung lohnt sich vor der Kündigung ein Gespräch mit einem Steuerberater – die Ersparnis kann die Entscheidung kippen.

Tipp 4: Unabhängige Beratung nutzen. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch unabhängige Honorarberater können eine neutrale Einschätzung liefern, die nicht durch Provisionsinteressen beeinflusst ist.

Tipp 5: Bei Zweifeln an der Vertragsberatung prüfen lassen. Wurde der Vertrag seinerzeit möglicherweise mit unzureichender Widerrufsbelehrung abgeschlossen? Ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht kann das in der Regel innerhalb weniger Tage anhand der Police einschätzen.

Vor- und Nachteile der Kündigung im Überblick

Vorteile:

  • Sofortige finanzielle Entlastung durch Wegfall der laufenden Beiträge
  • Einmalige Auszahlung des Rückkaufswerts als verfügbares Kapital
  • Klarer Schlussstrich, kein weiterer Verwaltungsaufwand
  • Möglichkeit, das Kapital in eine besser passende Anlage umzuschichten

Nachteile:

  • Häufig niedrigerer Auszahlungsbetrag als die Summe der eingezahlten Beiträge, besonders in frühen Vertragsjahren
  • Verlust eines möglicherweise attraktiven Garantiezinses
  • Wegfall des Versicherungsschutzes bei Risikoverträgen ohne Ersatzabsicherung
  • Mögliche Steuernachteile bei Verlust der Steuerbegünstigung
  • Endgültigkeit – ein einmal gekündigter Vertrag lässt sich in der Regel nicht zu den alten Konditionen reaktivieren

Praxisbeispiele: Drei typische Situationen

Manchmal hilft ein Blick auf konkrete Fälle mehr als jede allgemeine Regel. Hier drei Situationen, wie sie in der Beratung immer wieder vorkommen.

Die junge Familie mit Baufinanzierung Ein Ehepaar Mitte dreißig hatte vor dem Hauskauf eine Risikolebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen, um im Todesfall die Restschuld abzusichern. Nach einer Umschuldung wollte die Familie den Vertrag kündigen, weil ein anderer Anbieter günstiger schien. Der Rat lautete: Erst den neuen Vertrag abschließen und die Gesundheitsprüfung erfolgreich durchlaufen, dann den alten kündigen. So blieb die Familie zu keinem Zeitpunkt unversichert – ein Detail, das im Eifer des Vertragswechsels leicht übersehen wird.

Der Angestellte mit altem Kapitallebensvertrag Ein Kunde Ende vierzig besaß einen 1998 abgeschlossenen Vertrag mit einem Garantiezins von 4 Prozent. Wegen kurzfristiger finanzieller Engpässe wollte er kündigen. Nach Prüfung des Rückkaufswerts und einem Vergleichsangebot eines Zweitmarkt-Anbieters zeigte sich: Der Verkauf brachte rund 12 Prozent mehr als die direkte Kündigung bei der Allianz. Zudem hätte eine Beitragsfreistellung die laufende Verzinsung erhalten und den akuten Liquiditätsengpass ebenfalls gelöst, ohne den attraktiven Garantiezins zu opfern. Er entschied sich am Ende für die Beitragsfreistellung.

Die Selbstständige vor dem Ruhestand Eine selbstständige Handwerkerin, kurz vor Renteneintritt, hatte eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Da sie ohnehin plante, die Kapitalauszahlung zum Vertragsende zu nutzen, ergab eine vorzeitige Kündigung keinen Sinn – die Restlaufzeit betrug nur noch zwei Jahre, und eine vorzeitige Auflösung hätte lediglich unnötige steuerliche und finanzielle Nachteile gebracht. Hier lautete der Rat schlicht: durchhalten bis zum regulären Ablauf.

Diese drei Beispiele zeigen: Die “richtige” Entscheidung hängt fast nie allein am Keyword “kündigen”, sondern immer an der individuellen Vertrags- und Lebenssituation.

Steuerliche Aspekte bei der Kündigung

Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich vom Abschlussdatum und der Vertragslaufzeit ab. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, genießen unter bestimmten Voraussetzungen noch die alte Steuerfreiheit der Erträge. Neuere Verträge unterliegen der Abgeltungssteuer auf die Erträge, wobei bei Auszahlung nach dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr und mindestens zwölfjähriger Laufzeit nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden muss (Halbeinkünfteverfahren).

Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf dieser Fristen entfallen diese Begünstigungen häufig, und die vollen Erträge unterliegen der regulären Besteuerung. Da sich die steuerlichen Regelungen und Fristen ändern können und stark vom Einzelfall abhängen, empfiehlt sich vor einer Kündigung unbedingt eine individuelle Rücksprache mit einem Steuerberater oder der Verbraucherzentrale.

Weitere Einblicke in das Versicherungswesen finden Sie unten: R+V Versicherung vs Allianz – Welche ist besser? 
ERGO vs Allianz
Gothaer vs Allianz
Generali vs Allianz
Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz Erfahrungen

Häufige Fragen

1: Wie kündige ich meine Allianz Lebensversicherung am schnellsten?

Am schnellsten geht es über das Kundenportal “MeineAllianz” oder durch ein formloses, unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Vertragsnummer, das Sie per Post oder Einschreiben einreichen. Ein Anruf allein reicht für die rechtssichere Kündigung in der Regel nicht aus.

2: Gibt es eine Kündigungsfrist bei der Allianz Lebensversicherung?

Nein, eine Lebensversicherung kann grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sie können auch einen späteren Wunschtermin angeben.

3: Bekomme ich bei der Kündigung mein eingezahltes Geld zurück?

Sie erhalten den Rückkaufswert, nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Besonders in den ersten Vertragsjahren liegt der Rückkaufswert häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, da Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet werden.

4: Wie hoch ist der Rückkaufswert bei der Allianz?

Das lässt sich pauschal nicht beziffern, da er von Tarif, Vertragsdauer, eingezahlten Beiträgen und individuellen Vertragsdetails abhängt. Die genaue Zahl teilt Ihnen die Allianz auf Anfrage in einer aktuellen Rückkaufswert-Mitteilung mit.

5: Lohnt sich eine Kündigung oder eher eine Beitragsfreistellung?

Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Sie das Geld akut brauchen, ist die Kündigung naheliegend. Wenn es sich um einen vorübergehenden Engpass handelt und der Vertrag attraktive Konditionen wie einen hohen Garantiezins hat, ist eine Beitragsfreistellung oft die klügere Wahl, da der Vertrag weiterläuft.

6: Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?

Solange die Kündigung noch nicht final bearbeitet wurde, ist ein Widerruf der Kündigung meist möglich – sprechen Sie die Allianz umgehend an. Nach vollständiger Abwicklung und Auszahlung ist eine Rückabwicklung in der Regel nicht mehr möglich.

7: Muss ich den Rückkaufswert versteuern?

Ob und in welcher Höhe die Erträge steuerpflichtig sind, hängt vom Abschlussdatum, der Vertragslaufzeit und Ihrem Alter bei Auszahlung ab. Lassen Sie sich hierzu im Zweifel individuell beraten.

8: Was passiert mit meinem Versicherungsschutz nach der Kündigung?

Der Versicherungsschutz erlischt vollständig zum Kündigungstermin. Bei einer Risikolebensversicherung sollten Sie daher vor der Kündigung eine Anschlussabsicherung sicherstellen, falls weiterhin ein Absicherungsbedarf besteht.

9: Ist ein Verkauf der Police an einen Zweitmarkt-Anbieter besser als die Kündigung?

Bei klassischen Kapitallebensversicherungen mit nennenswertem Rückkaufswert kann ein Verkauf am Zweitmarkt tatsächlich einen höheren Erlös bringen als die direkte Kündigung bei der Allianz. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich in jedem Fall.

10: An wen kann ich mich bei Streitigkeiten mit der Allianz wenden?

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich zunächst schriftlich an die Allianz wenden. Führt das nicht zum Ziel, ist der Versicherungsombudsmann eine kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle. Auch die Verbraucherzentrale und BaFin als Aufsichtsbehörde können bei grundsätzlichen Fragen weiterhelfen.

Fazit

Die Kündigung einer Allianz Lebensversicherung ist in wenigen Schritten erledigt – die eigentliche Arbeit liegt davor, nämlich in der ehrlichen Prüfung, ob es wirklich die beste Lösung ist. Wer unter akutem Geldmangel leidet und keine bessere Option sieht, für den ist die Kündigung ein legitimer und schneller Weg zu Liquidität. Wer aber einen älteren Vertrag mit gutem Garantiezins besitzt oder nur vorübergehend klamm ist, verschenkt mit einer vorschnellen Kündigung oft bares Geld.

Nehmen Sie sich die Zeit, den aktuellen Rückkaufswert anzufordern, die Alternativen wie Beitragsfreistellung, Zweitmarktverkauf oder Policendarlehen ernsthaft durchzurechnen, und ziehen Sie bei Unsicherheit eine unabhängige Beratung hinzu, etwa über die Verbraucherzentrale. Eine Entscheidung, die Sie mit vollständigen Zahlen treffen, ist immer besser als eine, die Sie aus Bauchgefühl oder Zeitdruck fällen. Am Ende zählt nicht die schnellste, sondern die für Ihre persönliche Situation passendste Lösung.

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