Rentenversicherung Studium anrechnen: Das gilt wirklich

Studienzeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich als sogenannte “Anrechnungszeiten” berücksichtigt – maximal jedoch acht Jahre nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Seit der Rentenreform 2009 erhöhen diese Zeiten die spätere Rente jedoch nicht mehr direkt. Sie helfen lediglich dabei, Wartezeiten…
