Wer in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss krankenversichert sein – das ist keine Option, sondern Pflicht. Studierende unter 25 Jahren bleiben meist beitragsfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert. Danach oder bei zu hohem Einkommen greift die studentische Pflichtversicherung in der GKV, die 2026 rund 87 Euro Grundbeitrag zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung kostet – macht in Summe etwa 130 bis 160 Euro im Monat. Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich, die vor allem für Beamtenkinder oder Studierende mit höherem Absicherungswunsch interessant sein kann.
Klingt erst mal simpel. Ist es in der Praxis aber selten. Denn zwischen Familienversicherung, freiwilliger gesetzlicher Versicherung, studentischer Pflichtversicherung und privater Krankenversicherung gibt es Fristen, Altersgrenzen, Einkommensgrenzen und Fallstricke, die jedes Jahr Tausende Studierende teuer zu stehen kommen – meist, weil sie zu spät reagieren oder eine Meldung an die Krankenkasse verpassen.
Ich begleite seit Jahren Studierende und deren Familien bei genau diesen Entscheidungen, und die immer gleiche Erfahrung ist: Wer sich einmal zu Beginn des Studiums 20 Minuten Zeit nimmt, um die eigene Situation richtig einzuordnen, erspart sich später Nachzahlungen, Ärger mit der Krankenkasse und teilweise auch den Verlust der Immatrikulation. Genau dabei soll dieser Artikel helfen.
Krankenversicherungspflicht für Studierende – was tatsächlich gilt
In Deutschland gilt seit 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für Studierende bedeutet das konkret: Ohne Nachweis einer Krankenversicherung gibt es keine Immatrikulation und auch keine Rückmeldung fürs nächste Semester. Die Hochschule prüft das bei der Einschreibung und meldet die Studierenden in der Regel automatisch bei der zuständigen Krankenkasse an, sofern keine Familienversicherung oder private Absicherung nachgewiesen wird.
Wichtig zu verstehen ist, dass es hierbei nicht “die eine” Versicherung für Studierende gibt, sondern drei unterschiedliche Wege, je nach Alter, Einkommen und persönlicher Situation:
- Familienversicherung über gesetzlich versicherte Eltern (beitragsfrei)
- Studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), umgangssprachlich oft KVdS genannt
- Private Krankenversicherung (PKV), meist für Studierende, die schon vorher privat versichert waren
Welcher Weg für wen infrage kommt, hängt von einer Handvoll Faktoren ab – Alter, Einkommen der Eltern und des Studierenden selbst, bisheriger Versicherungsstatus sowie Studienform. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.
Die drei Wege ins Studium: Familienversicherung, GKV und PKV im Detail
Familienversicherung: Die günstigste Variante – aber mit klaren Grenzen
Solange mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Kinder über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Für Studierende gilt dabei eine Altersgrenze von 25 Jahren – danach endet die Familienversicherung automatisch, unabhängig davon, ob das Studium noch läuft oder nicht.
Zusätzlich gibt es eine Einkommensgrenze für eigenes Einkommen. Seit 2026 liegt diese bei 565 Euro monatlich für reguläre Einkünfte beziehungsweise bei 603 Euro für einen Minijob. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, endet die Familienversicherung – auch dann, wenn die betroffene Person noch keine 25 Jahre alt ist. BAföG, Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld zählen dabei übrigens nicht als Einkommen im Sinne dieser Grenze.
Ein Praxisbeispiel aus der Beratung: Ein Werkstudent verdient während des Semesters 480 Euro im Monat und bleibt problemlos familienversichert. In den Semesterferien arbeitet er plötzlich Vollzeit und kommt auf 1.400 Euro im Monat. Wird dieses höhere Einkommen dauerhaft oder wiederholt erzielt, kann die Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend infrage stellen. Kurzfristige Ferienjobs sind in der Regel unkritisch, dauerhafte Nebenjobs über der Grenze aber nicht.
Studentische Pflichtversicherung in der GKV (KVdS)
Wer älter als 25 Jahre ist, zu viel verdient oder aus anderen Gründen nicht familienversichert werden kann, rutscht automatisch in die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese ist deutlich günstiger als der reguläre GKV-Beitrag für Arbeitnehmer, weil sie sich nicht am tatsächlichen Einkommen, sondern an einem fiktiven Bemessungswert orientiert – dem sogenannten BAföG-Bedarfssatz.
Die studentische Pflichtversicherung gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester. Danach ist in der Regel nur noch die freiwillige gesetzliche Versicherung zum deutlich höheren Mindestbeitrag oder die private Krankenversicherung möglich. Verlängerungen über diese Grenze hinaus sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Krankheit, Behinderung, Pflege von Angehörigen, Mitwirkung in Hochschulgremien oder wenn Kinder erzogen wurden.
Wichtig für alle, die promovieren möchten: Ein Promotionsstudium zählt in der Regel nicht mehr zur “wissenschaftlichen Erstausbildung” und verlängert die günstige studentische Versicherung meist nicht automatisch. Hier lohnt sich eine frühzeitige Rücksprache mit der Krankenkasse, da die Handhabung im Einzelfall variieren kann.
Private Krankenversicherung (PKV) für Studierende
Eine private Krankenversicherung kommt für Studierende vor allem dann infrage, wenn sie bereits vor dem Studium privat versichert waren – etwa als Kind von Beamten oder Selbstständigen – oder wenn sie sich bewusst gegen die GKV entscheiden. Die Entscheidung für die PKV als Student ist allerdings weitreichender, als viele zunächst annehmen: Wer sich einmal von der GKV-Pflicht befreien lässt, kommt in aller Regel während des gesamten Studiums nicht mehr in die günstige studentische Pflichtversicherung zurück. Diese Befreiung ist nur innerhalb einer kurzen Frist nach Studienbeginn möglich und danach bindend.
Für junge, gesunde Studierende können private Tarife auf den ersten Blick günstiger wirken als die GKV, teilweise mit besseren Leistungen etwa bei Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Heilpraktikerleistungen. Der Haken: Die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter, bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen, und ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist als Selbstständiger oder gut verdienender Angestellter oft nur schwer oder gar nicht mehr möglich. Die Verbraucherzentrale rät deshalb grundsätzlich dazu, diese Entscheidung nicht allein wegen kurzfristiger Ersparnis, sondern mit Blick auf die gesamte Erwerbsbiografie zu treffen.
Kosten der Krankenversicherung für Studierende 2026 im Überblick
Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsweg erheblich. Die folgende Tabelle zeigt realistische Größenordnungen für das Jahr 2026 – die genauen Beträge hängen von der gewählten Krankenkasse, dem individuellen Zusatzbeitrag sowie persönlichen Faktoren wie Alter und Kinderzahl ab.
| Versicherungsart | Monatliche Kosten (ca.) | Wer ist berechtigt? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Familienversicherung (GKV) | 0 Euro | Bis 25 Jahre, Einkommen unter 565 €/Monat (Minijob 603 €) | Beitragsfrei, aber strikte Alters- und Einkommensgrenzen |
| Studentische Pflichtversicherung (KVdS) | ca. 130–165 Euro | Studierende ab 25 Jahren oder bei Wegfall der Familienversicherung, bis max. 30. Lebensjahr / 14. Fachsemester | Setzt sich aus Grundbeitrag, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zusammen |
| Freiwillige gesetzliche Versicherung | ab ca. 240 Euro zzgl. Zusatzbeitrag | Nach Ende der studentischen Pflichtversicherung, z. B. bei Langzeitstudium | Mindestbeitrag deutlich höher als KVdS |
| Private Krankenversicherung (PKV) | ca. 100–250 Euro, stark tarifabhängig | Studierende, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind oder sich befreien lassen | Beitrag altersabhängig, Rückkehr zur GKV oft erschwert |
Bei der studentischen Pflichtversicherung setzt sich der Beitrag konkret zusammen aus einem gesetzlich einheitlichen Grundbeitrag von 10,22 Prozent auf den BAföG-Bedarfssatz (855 Euro), was rund 87 Euro ergibt, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, der 2026 im Schnitt bei etwa 2,9 Prozent liegt, aber je nach Kasse zwischen rund 1,8 und 4,4 Prozent schwanken kann. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit knapp 31 Euro für Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder beziehungsweise rund 36 Euro für kinderlose Studierende ab 23 Jahren. In Summe kommen die meisten Studierenden damit auf einen Gesamtbeitrag zwischen etwa 130 und 165 Euro im Monat – je nach Kasse können hier durchaus 20 Euro und mehr Unterschied im Jahr zusammenkommen, was einen Kassenvergleich lohnenswert macht.
GKV vs. PKV für Studierende im direkten Vergleich
Diese Entscheidung wird oft zu leichtfertig getroffen – dabei ist sie für viele Studierende die erste wirklich langfristige Versicherungsentscheidung ihres Lebens.
| Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag im Studium | Meist günstig durch KVdS-Sonderbeitrag | Kann günstiger oder teurer sein, tarifabhängig |
| Beitragsentwicklung im Alter | Einkommensabhängig, relativ planbar | Steigt mit dem Alter, teils deutlich |
| Familienversicherung möglich | Ja, für Ehepartner und Kinder | Nein, jede Person zahlt eigenen Beitrag |
| Leistungsumfang | Gesetzlich einheitlich definierter Katalog | Individuell wählbar, oft umfangreicher |
| Rückkehrmöglichkeit | Jederzeit in freiwillige GKV möglich | Rückkehr zur GKV später oft erschwert |
| Risikoprüfung | Keine Gesundheitsprüfung nötig | Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen relevant |
| Geeignet für | Die meisten Studierenden, unsichere Berufswege | Beamtenanwärter, Selbstständige mit klarer Perspektive |
Vor- und Nachteile im Überblick
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV/KVdS)
Vorteile:
- Planbare, vergleichsweise niedrige Beiträge während des gesamten Studiums
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung bei Vorerkrankungen
- Einfacher Wechsel zwischen Krankenkassen bei gleichbleibendem Leistungsniveau
- Familienangehörige können kostenlos mitversichert werden
Nachteile:
- Leistungskatalog ist gesetzlich vorgegeben und daher weniger individuell
- Nach dem 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester wird es spürbar teurer
- Wartezeiten bei Fachärzten teils länger als in der PKV
Private Krankenversicherung (PKV)
Vorteile:
- Individuell zusammenstellbare Leistungen, oft höherer Komfort
- Für junge, gesunde Studierende teilweise günstigere Einstiegsbeiträge
- Meist schnellerer Zugang zu Facharztterminen
Nachteile:
- Beiträge steigen mit dem Alter kontinuierlich
- Keine kostenlose Familienversicherung für Partner oder Kinder
- Rückkehr in die GKV später oft nur eingeschränkt möglich
- Vorerkrankungen können zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So sicherst du deine Krankenversicherung richtig ab
- Aktuellen Status prüfen. Kläre, ob du derzeit familienversichert bist und wie alt du bist. Das entscheidet, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
- Einkommen realistisch einschätzen. Prüfe, ob dein regelmäßiges Einkommen unter der Grenze von 565 Euro beziehungsweise 603 Euro im Minijob liegt. Bei schwankendem Einkommen lohnt ein Blick auf den Jahresdurchschnitt.
- Frist im Blick behalten. Wer aus der Familienversicherung herausfällt, muss sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst versichern – die Krankenkasse informiert in der Regel automatisch, verlässt euch aber nicht allein darauf.
- Kassenvergleich durchführen. Vergleiche vor der Einschreibung mehrere gesetzliche Krankenkassen hinsichtlich Zusatzbeitrag, Bonusprogrammen und Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Auslandsschutz.
- Nachweis für die Hochschule besorgen. Für die Immatrikulation benötigst du eine sogenannte Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse – diese wird meist digital übermittelt, ein Ausdruck schadet trotzdem nicht.
- Bei PKV-Wunsch frühzeitig entscheiden. Wer sich von der GKV-Pflicht befreien lassen will, muss dies innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragen. Wird diese Frist verpasst, ist man für das gesamte Studium an die GKV gebunden.
- Änderungen zeitnah melden. Steigt dein Einkommen dauerhaft über die Grenze oder wechselst du in ein Werkstudentenverhältnis, melde dies umgehend der Krankenkasse, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Sonderfälle, die häufig für Verwirrung sorgen
Werkstudierende: Wer als Werkstudent bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitet, bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei, was Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung betrifft – die Krankenversicherung läuft dann meist über die studentische Pflichtversicherung weiter, sofern die Einkommensgrenzen der Familienversicherung überschritten wurden.
Auslandssemester: Innerhalb der EU deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Verbindung mit der deutschen Krankenversicherung viele Fälle ab. Außerhalb Europas empfiehlt sich fast immer eine separate Auslandskrankenversicherung, da die deutsche gesetzliche Versicherung dort meist nicht oder nur eingeschränkt greift.
Ausländische Studierende: Wer aus einem Nicht-EU-Land zum Studium nach Deutschland kommt, benötigt für die Einschreibung ebenfalls einen Krankenversicherungsnachweis. Je nach Herkunftsland und Alter ist entweder die gesetzliche studentische Pflichtversicherung oder in bestimmten Fällen eine private Absicherung erforderlich. Das Deutsche Studentenwerk bietet hierzu gezielte Beratung für internationale Studierende an.
Über-30-Jährige und Langzeitstudierende: Nach Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren oder des 14. Fachsemesters fällt man in der Regel aus der günstigen studentischen Pflichtversicherung heraus und landet in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung mit deutlich höherem Mindestbeitrag – aktuell liegt dieser bei über 200 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Wer eine Verlängerung wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder ehrenamtlichem Engagement in der Hochschulverwaltung beantragen möchte, sollte dies frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse klären.
Zweitstudium und berufsbegleitendes Studium: Wer bereits einen ersten Abschluss hat und ein Zweitstudium beginnt, muss im Einzelfall prüfen lassen, ob die günstige studentische Versicherung noch greift – hier gibt es je nach Studienart und individueller Vorgeschichte unterschiedliche Regelungen.
Häufige Fehler, die Studierende bei der Krankenversicherung machen
- Die Fristen für die Befreiung von der GKV-Pflicht verpassen. Wer sich nachträglich für die PKV entscheiden möchte, hat dazu meist nur ein enges Zeitfenster zu Studienbeginn.
- Nebeneinkünfte nicht melden. Wird die Einkommensgrenze der Familienversicherung dauerhaft überschritten, ohne dass die Kasse informiert wird, drohen später Beitragsnachforderungen, teils über mehrere Monate rückwirkend.
- Kassenwechsel unterschätzen. Viele Studierende bleiben aus Bequemlichkeit bei der ersten Kasse, obwohl ein Wechsel durch niedrigeren Zusatzbeitrag mehrere Hundert Euro über das Studium hinweg sparen kann.
- Auslandsversicherung vergessen. Gerade bei Praktika oder Auslandssemestern außerhalb der EU wird der zusätzliche Versicherungsschutz oft erst kurz vor Abreise bedacht – dann sind manche Tarife bereits teurer oder eingeschränkt buchbar.
- PKV ohne Blick auf die Zukunft wählen. Wer sich als Student privat versichert, sollte sich bewusst machen, dass ein späterer Wechsel zurück in die GKV als Angestellter oder Selbstständiger oft schwierig ist.
- Promotion und Fachsemestergrenze ignorieren. Wer promoviert oder länger studiert als geplant, sollte die eigene Restlaufzeit der studentischen Pflichtversicherung im Blick behalten, statt sich von einer plötzlichen Beitragsänderung überraschen zu lassen.
Experten-Tipps aus der Beratungspraxis
Aus meiner Erfahrung mit Studierenden und ihren Familien haben sich einige Empfehlungen immer wieder bewährt:
- Kassenvergleich lohnt sich fast immer. Der Grundbeitrag der studentischen Pflichtversicherung ist bei allen Kassen identisch, der Zusatzbeitrag kann aber mehrere Prozentpunkte auseinanderliegen. Ein Vergleichsportal oder ein Blick auf die Website des GKV-Spitzenverbands verschafft schnell Klarheit.
- Bonusprogramme aktiv nutzen. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Studierenden Bonusprogramme für Vorsorgeuntersuchungen, Sportnachweise oder Nichtraucherstatus, die sich über Gutscheine oder Cashback auszahlen.
- Bei Unsicherheit unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentrale bietet kostengünstige, produktneutrale Beratung zur Frage GKV oder PKV an – gerade bei Beamtenkindern oder angehenden Selbstständigen kann sich diese Investition lohnen.
- Beitragsbescheide aufbewahren. Für BAföG-Anträge, Steuererklärung oder spätere Rückfragen der Krankenkasse ist es hilfreich, alle Beitragsnachweise digital zu archivieren.
- Stiftung Warentest als Orientierung nutzen. Für den Vergleich privater Krankenversicherungstarife veröffentlicht die Stiftung Warentest regelmäßig Analysen, die über reine Beitragshöhen hinausgehen und auch Leistungsumfang sowie Anbieterstabilität bewerten.
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Private Krankenversicherung für Familien
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Gesetzliche krankenversicherung ausländer
Studentische Krankenversicherung Kosten Vergleich
Studentische Krankenversicherung Vergleich
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Häufige Fragen
1: Muss ich mich als Student überhaupt krankenversichern?
Ja. Ohne Nachweis einer Krankenversicherung ist weder die Erstimmatrikulation noch die Rückmeldung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule möglich. Die Krankenversicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium handelt.
2: Bis zu welchem Alter kann ich über meine Eltern familienversichert bleiben?
Grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern kein eigenes Einkommen oberhalb der aktuellen Grenze von 565 Euro monatlich beziehungsweise 603 Euro bei einem Minijob vorliegt. Danach ist in der Regel der Wechsel in die studentische Pflichtversicherung notwendig.
3: Was kostet die studentische Krankenversicherung 2026 ungefähr?
In Summe liegen die meisten Studierenden bei etwa 130 bis 165 Euro im Monat, zusammengesetzt aus einem gesetzlich festgelegten Grundbeitrag, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherung. Die genaue Höhe hängt von der gewählten Krankenkasse und dem Alter ab.
4: Kann ich als Student privat krankenversichert sein?
Ja, das ist möglich, insbesondere wenn du bereits vorher privat versichert warst. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da eine spätere Rückkehr in die günstige gesetzliche Versicherung während des Studiums meist nicht mehr möglich ist.
5: Was passiert, wenn ich während des Semesters zu viel dazuverdiene?
Überschreitest du die Einkommensgrenze der Familienversicherung dauerhaft, endet diese, und du wirst automatisch versicherungspflichtig in der studentischen Pflichtversicherung. Kurzfristige, einmalige Überschreitungen etwa durch Ferienjobs werden meist unkritisch gehandhabt, sollten aber der Krankenkasse gemeldet werden.
6: Wie lange gilt die günstige studentische Krankenversicherung?
In der Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters, je nachdem, was zuerst eintritt. Ausnahmen und Verlängerungen sind in besonderen Fällen wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Gremienarbeit möglich.
7: Brauche ich als Werkstudent eine andere Krankenversicherung?
Nicht zwangsläufig. Solange die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Wochenstunden nicht überschreitet, bleibt in der Regel die studentische Krankenversicherung beziehungsweise die Familienversicherung bestehen, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
8: Was gilt für ein Auslandssemester außerhalb der EU?
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb Europas meist nur eingeschränkt oder gar nicht. Für Auslandssemester und Praktika außerhalb der EU empfiehlt sich in der Regel eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
9: Kann ich die Krankenkasse während des Studiums wechseln?
Ja, ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen möglich und in der Praxis unkompliziert. Da sich der Zusatzbeitrag zwischen den Kassen unterscheidet, kann sich ein Vergleich finanziell lohnen.
10: Was passiert nach dem Studienabschluss mit meiner Krankenversicherung?
Mit dem Ende der studentischen Pflichtversicherung beginnt entweder die Versicherung über den ersten Arbeitgeber, eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder – je nach Einkommen und Status – eine private Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, diesen Übergang bereits einige Wochen vor Studienende mit der Krankenkasse zu klären, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Fazit
Die Krankenversicherung für Studierende ist kein Thema, das man einmal klärt und dann vergisst. Alter, Einkommen und Studienverlauf verändern sich, und mit ihnen oft auch der passende Versicherungsweg. Wer zu Studienbeginn die eigene Situation realistisch einschätzt, Fristen im Kalender notiert und Einkommensänderungen proaktiv meldet, vermeidet die häufigsten und teuersten Fehler.
Für die überwiegende Mehrheit der Studierenden ist die studentische Pflichtversicherung in der GKV die richtige und wirtschaftlich sinnvollste Wahl – planbar, ohne Gesundheitsprüfung und mit der Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitzuversichern. Die private Krankenversicherung bleibt eine sinnvolle Option für klar definierte Fälle, etwa bei Beamtenanwärtern oder Studierenden mit langfristig planbarer Selbstständigkeit – sollte aber niemals allein aus einer kurzfristigen Ersparnis von wenigen Euro im Monat heraus entschieden werden. Im Zweifel lohnt sich vor der Immatrikulation ein Gespräch mit der Krankenkasse oder eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, um die für die eigene Lebenssituation passende Entscheidung zu treffen.
